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Der Rahmen

Die ambulante Therapie findet im gesetzlichen Rahmen der ambulanten Rehabilitation statt.
Grundlage dieses ambulanten Behandlungsangebotes ist die "Vereinbarung Abhängigkeitskranker" (SGB VI). Kostenträger sind die Deutschen Rentenversicherungsträger oder die gesetzlichen Krankenkassen.

Der Antrag auf Kostenübernahme wird in Kooperation mit den regionalen Suchtberatungsstellen vorbereitet und erfordert einen Sozialbericht und einen medizinischen Befundbericht in dem die Suchtdiagnose festgestellt wurde.

Die Behandlungsdauer orientiert sich am individuellen Bedarf und liegt zwischen
mindestens 6 und maximal 18 Monaten.

Ablaufschema der Ambulanten Rehabilitation Grafik download


Therapie für Erwachsene